Quellenaustausch / Dichtheitsprüfungen
Quellenaustausch an Gammakamera, PET- und PET/CT-Anlagen
Wir bieten Ihnen PET-Scanner-Quellen und Phantome für alle gängigen Anlagen und Geräte an. Alle Quellen (Rod, Pin, Point) werden in hoher Qualität, mit doppelter Edelstahl-Ummantelung und strickt nach den Richtlinien der NRC, FDA, CE und ISO gefertigt. Alle Quellen werden mit einer Laser-Gravur zur eindeutigen Identifizierung versehen. Die von uns gelieferten Quellen können auf Wunsch auch Aus- und in Ihrer Anlage eingebaut werden. Die Altquellen werden durch uns zurückgenommen und ordnungsgemäß mit Nachweis entsorgt.


Wir liefern Ihnen neue und gebrauchte Quellen zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Der Aus-und Einbau erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal inkl. der notwendigen Entsorgungsunterlagen und unter strenger Berücksichtigung und Anwendung der Strahlenschutzverordnung.


Für die PET/CT Qualitätskontrolle und zur Konstanzprüfung werden Linien-Quellen und Zylinder-Phantome verwendet. Die Kontrollen müssen arbeitstäglich erbracht werden und werden durch die Gerätesoftware halbautomatisch ermittelt und dokumentiert. Die halbjährlichen Konstanzprüfung wird durch unsere Service-Techniker erbracht. Sie können aber auch hierzu einen Wartungsvertrag mit und ohne regelmässigen Quellenaustausch inkl. der von Gesetzgeber vorgeschriebenen Qualitätskontrollen abschliesen.
Dichtigkeitsprüfungen / Wischtests
wir führen Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Strahlern (Prüf- und Kalibrierpräparate) durch. Die Prüfung erfolgt nach § 66 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung. Dies trifft z.B. auf alle radioaktiven A-Marker, PET-Quellen und andere umschlossenen, in der nuklearmedizinischen Abteilung vorhandenen, Strahler zu.

Unabhängig von festgelegten Prüffristen ist ein Strahler regelmässig auf sichtbare Schäden zu kontrollieren. Die Zeitabstände dieser Kontrollen werden entsprechend den Einsatzbedingungen der Strahler festgelegt. Ist ein Strahler wegen der Dosisleistung oder der Bauart einer Sichtprüfung nicht zugänglich, so werden die Teile auf Unversehrtheit und soweit möglich auf Kontaminationsfreiheit (z.B. Abdichtungen, Strahlenaustrittsfenster) kontrolliert. Besteht der Verdacht, dass die Umhüllung des Strahlers oder die Vorrichtung in der er sich befindet, infolge mechanischer, thermischer oder chemischer Einwirkungen beschädigt worden ist (§ 66, Abs. 5 StrlSchV) oder aus anderen Gründen der Verdacht auf Undichtigkeit besteht, ist unverzüglich auch eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.
Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot bei uns an unter: info(at)mediso.de



